Beschäftigte sind bei ihren beruflichen Tätigkeiten oftmals optischer Strahlung ausgesetzt. Auf im Freien Tätige wirkt die Sonne als natürliche Strahlungsquelle, aber auch bei Arbeitsprozessen in geschlossenen Räumen kann optische Strahlung auftreten. Sie wird einerseits als Prozessmittel verwendet, z. B. beim Glaskleben, dem UV-Druck oder der Rissprüfung. Sie kann aber auch unerwünscht als Nebenprodukt entstehen, z. B. beim Schweißen, bei Arbeiten mit Gasbrennern oder beim Metall- und Glasschmelzen.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen immer die Beschäftigten, die gegenüber der Strahlung exponiert sind. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen über mögliche Gefährdungen durch Strahlung treffen zu können, muss eine Ermittlung der Exposition mit geeigneten Messverfahren erfolgen. Alle dem Arbeitsschutz verpflichteten Institutionen investieren viel Arbeit in Vorschriften, Grenzwerte und Normen, damit für die Beschäftigten Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Dennoch kann es in bestimmten Fällen zu einer beruflich bedingten Erkrankung (Berufskrankheit) kommen.
In unseren Projekten gehen wir Fragestellungen aus der Praxis nach, deren Ergebnisse direkt wieder Eingang in den betrieblichen Alltag finden.
Strehl, C.; Hoffmann, M.: Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von UV-C-Strahlern zur Desinfektion (PDF, 389 kB, nicht barrierefrei) . In: sicher ist sicher 07/08.21
Wittlich, M.: Nicht nur die Sonne strahlt - Inkohärente optische Strahlung (PDF, 648 kB, nicht barrierefrei) . In: DGUV Forum 10/2017
Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen
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