Arbeitsplatzmessungen

3D-Figur mit Reagenzglas

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Bild: Spencer, fotolia

Arbeitsplatzmessungen dienen der quantitativen Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen bei ihren Tätigkeiten im Arbeitsbereich. Die Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind mithilfe der in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 dargestellten Messstrategie von Fachkundigen zu planen und durchzuführen. Die Messstrategie muss an die Bedingungen am Arbeitsplatz, insbesondere an die zu erwartenden Expositionshöhen, angepasst sein. Nur so kann unterschiedlichen Expositionssituationen Rechnung getragen werden. Die Messergebnisse müssen die Exposition während der Schicht zutreffend und repräsentativ beschreiben. Dies kann sowohl durch Schichtmittelwerte, die die zeitlich gewichteten mittleren Konzentrationen der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz wiedergeben, als auch durch Kurzzeitwerte zur Erfassung von Expositionsspitzen erfolgen. Darüber hinaus können Arbeitsplatzmessungen auch zur Wirksamkeitskontrolle von im Arbeitsbereich neu umgesetzten Schutzmaßnahmen dienen.

Grundsätzlich sind bei der Planung von Arbeitsplatzmessungen alle relevanten Stoffe zu berücksichtigen. In Abhängigkeit vom Freisetzungsverhalten der Stoffe, ihrer Menge und Toxizität kann es ausreichen, wenn man die Messung auf einige Leitkomponenten beschränkt.

Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sollten neben den Messungen im Atembereich der Beschäftigten (personengetragene Messungen) zusätzlich ortsbezogene Messungen (stationäre Messungen) zur Bestimmung der Grundlast erfolgen, u. a. mit direkt anzeigenden Messverfahren wie Flammenionisationsdetektoren (FID), Streulichtphotometer usw. Sie können u. a. helfen,

  • Orte mit erhöhten Emissionen ausfindig zu machen
  • die Konzentrationsverteilungen im Raum zu beurteilen oder
  • zeitabhängige Konzentrationsänderungen zu ermitteln bzw. festzustellen.

Diese zusätzlichen Messdaten liefern wichtige Hinweise über Arbeitsplatzverhältnisse, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen etc. Sie bieten eine einfache, preiswerte und schnelle Möglichkeit zur Wirksamkeitskontrolle und Dauerüberwachung der Arbeitsplatzkonzentrationen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass direkt anzeigende Messgeräte die Konzentrationen im konstanten Verhältnis zu Standardmessverfahren anzeigen, d. h., zwischen Anzeigewert und tatsächlicher Konzentration darf nur ein konstanter Umrechnungsfaktor bestehen.

Für die Beurteilung der Exposition gegenüber Lösemittelkohlenwasserstoffen, KSS und sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen ist eine auf die Fragestellung abgestimmte Messstrategie (s. Downloadbereich) zu wählen, da nicht selten verschiedene Kohlenwasserstoffgemische in einem Arbeitsbereich parallel eingesetzt werden. Generell sollten zur Bestimmung der Einzelkomponenten (z. B. NDELA) und zur Bestimmung von KSS und komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemische die im Rahmen des Messsystems Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) erarbeiteten IFA-Messverfahren angewendet werden (s. Downloadbereich).