Die Prozesslufttechnik als Teil der lufttechnischen Maßnahmen umfasst gemäß Richtlinie VDI 3802-2
Erfassungseinrichtungen und Absaugrohre sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sich in ihnen keine flüssigen Kühlschmierstoffe (KSS) ansammeln, dennoch angesammelte KSS müssen ablaufen können.
Um eine Verschmutzung des Rohrleitungssystems zu verhindern, ist es so auszulegen, dass an jeder Stelle Strömungsgeschwindigkeiten im Bereich von ca. 15 m/s nicht unterschritten werden, und dass an den einzelnen Rohrleitungselementen strömungsgünstige Übergänge zur Vermeidung von "Totzonen" vorhanden sind. Die Rohrleitungssysteme sind mit Gefälle zur Emissionsquelle hin zu verlegen und müssen gut zu reinigen sein.
Für die Abscheidung von KSS-Aerosolen eignen sich verschiedene Verfahren. In der Regel besteht ein kompletter Abscheider aus Vorabscheidesystem und Hauptabscheider, wobei auch Kombinationen der genannten Systeme eingesetzt werden können. Die verwendeten Abscheider bzw. Abscheidesysteme müssen den jeweiligen Anwendungsbedingungen angepasst werden.
Prinzipiell muss berücksichtigt werden, dass der Absaugvolumenstrom auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt und bei der Erfassung (Absaugung) nicht unnötig hohe Emissionsanteile angesaugt werden. Beides führt zur Überfrachtung der Abscheider und verschlechtert deren Leistung.
Zur Verbesserung der Energiebilanz (Energieeffizienz) wird immer häufiger die Möglichkeit der Luftrückführung in Betracht gezogen. Dabei wird der über den Abscheider geleitete Luftvolumenstrom anschließend wieder in die Werkhalle bzw. den Arbeitsbereich zurückgeführt. Voraussetzung für die Luftrückführung ist, dass der Restgehalt an KSS-Emissionen nach dem Abscheider so gering ist, dass dadurch die Konzentration in den Arbeitsbereichen nicht nennenswert erhöht wird.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind auch prozesslufttechnische Anlagen durch eine befähigte Person zu prüfen. Der Umfang dieser Funktionsprüfungen einschließlich Messungen ist in Anlehnung an DIN EN 12599 auf den konkreten Fall abzustimmen. Eine erste Prüfung auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Diese Prüfung ist in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, und nach jeder wesentlichen Änderung der lufttechnischen Anlage zu wiederholen. Zusätzlich muss vor Arbeitsbeginn die Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft werden.
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
DIN EN 12599 "Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen"
VDI 2262 Blatt 3 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz – Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe – Lufttechnische Maßnahmen"
DGUV Regel 109-002 (bisher BGR 121) "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"