Lufttechnische Maßnahmen

Grafische Darstellung der Maßnahmen

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Lufttechnische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
Bild: IFA

In vielen Fällen reichen verfahrenstechnische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, um bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) eine ausreichende Luftqualität am Arbeitsplatz zu erreichen. Auch treten in Fertigungsstätten prozessbedingt Wärmelasten auf, die zu einer thermischen Belastung der Beschäftigten führen können. Zur Erreichung einer ausreichenden Luftqualität und zur Einhaltung thermisch zuträglicher Umgebungsbedingungen gemäß ASR A3.6 sind als Sekundärmaßnahmen daher lufttechnische Maßnahmen notwendig. Man unterscheidet (vgl. Bild)

Damit die lufttechnischen Maßnahmen die erforderliche Wirksamkeit erreichen und die Anlagen-, Betriebs- und Wartungskosten wirtschaftlich sinnvoll und tragbar sind, ist die Erstellung eines lufttechnischen Gesamtkonzeptes durch einen qualifizierten Lüftungsplaner wünschenswert.

Je umfangreicher die verfügbaren Daten sind, desto zielgenauer können die Konzeption und im Anschluss die Ausführung der lufttechnischen Einrichtungen erfolgen. Die Daten dienen u. a. zur Bilanzierung der notwendigen Luftvolumenströme. Darüber hinaus müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Erfolgt die Abscheidung zentral oder dezentral?
  • Wird die Luft bei der Prozesslufttechnik zurück- oder fortgeführt?
  • Wie sind die Zu- und Abluftdurchlässe für die Raumlufttechnik angeordnet?
  • Um welche Art Durchlässe handelt es sich (Induktionsluftdurchlässe, Drallluftdurchlässe, Schichtluftdurchlässe)?
  • Wird die Hallenluft fortgeführt oder als Umluft der Halle wieder zugeführt?
  • Welcher Art ist das Wärmerückgewinnungssystem (regenerativ, rekuperativ, Kreislaufverbund-System)?
  • Wie müssen die Luftleitungen beschaffen sein (Material, Dichtheit, mechanische Festigkeit, Strömungsführung)?

Es ist ratsam, einen möglichst detaillierten und präzise ausgeführten Vertrag bei der Auftragsvergabe abzuschließen. Darin ist u. a. zu vereinbaren, wer verantworlich ist für die Herstellung, Fachplanung, Errichtung oder das Inverkehrbringen und wer für die einzelnen Erklärungen wie Einbauerklärung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung. Die grundlegenden Planungsdaten für die Ausführung der Anlagen, ein Verzeichnis mit Angaben über sämtliche Bauteile der lufttechnischen Anlagen sowie Unterlagen für Betrieb und Wartung sollten für die Auftragsvergabe vollständig zur Verfügung stehen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind die lufttechnischen Anlagen durch eine befähigte Person zu prüfen. Der Umfang dieser Funktionsprüfungen einschließlich der Messungen ist in Anlehnung an DIN EN 12599 auf den konkreten Fall abzustimmen. Eine erste Prüfung auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Diese Prüfung ist in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, und nach jeder wesentlichen Änderung der lufttechnischen Anlage zu wiederholen. Zusätzlich muss vor Arbeitsbeginn die Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft werden.

Literatur/Informationen/Links

ASR A3.6 "Lüftung"

VDI 3802 Blatt 1 "Raumlufttechnische Anlagen für Fertigungsstätten"

Betriebssicherheitsverordnung

DIN EN 12599 "Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen"

VDI 2262 Blatt 3 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz – Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe – Lufttechnische Maßnahmen"

DGUV Regel 109-002 (bisher BGR 121) "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"

VDI 3810 Blatt 1.1 "Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen – Betreiberverantwortung"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen