Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 dürfen nur Arbeitsverfahren angewendet werden, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind Arbeitsverfahren einzusetzen, bei denen möglichst wenig Dämpfe und Nebel freigesetzt werden.
Bei der konventionellen Anwendung, der sogenannten Überflutungsschmierung, wird die Bearbeitungsstelle großflächig mit Kühlschmierstoffen überspült (überflutet). Dazu werden im Allgemeinen sogenannte KSS-Umlaufsysteme eingesetzt. In der Praxis treten dabei oft verfahrenstechnische Fehler auf, die als Ursache für eine erhöhte Kühlschmierstoffemission zu sehen sind. So führt
Bevor aufwendige und vor allem teure lufttechnische Maßnahmen in die Wege geleitet werden, sollten zunächst die folgenden verfahrenstechnischen Maßnahmen in Verbindung mit arbeitshygienischen Maßnahmen durchgeführt werden (nach VDI 3035):
Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass bei Nichtbeachtung dieser sowie der grundlegenden arbeitshygienischen Maßnahmen trotz umfangreicher und kostenintensiver lüftungstechnischer Veränderungen keine ausreichend niedrigen KSS-Konzentrationen am Arbeitsplatz erreicht werden können. Andererseits können durch die genannten Maßnahmen die Gefährdungen durch KSS-Emissionen bereits deutlich reduziert werden, sodass weitere technische Maßnahmen entfallen können oder nur in geringem Umfang nötig werden. Hierdurch lassen sich Investitions- und Betriebskosten sparen.
Alternativ kann als Verfahren die sogenannte Minimalmengenschmierung (MMS) in Betracht gezogen werden. Sie zeichnet sich durch eine starke Verbrauchsreduzierung der eingesetzten KSS aus. Im Gegensatz zur konventionellen Anwendung werden bei der Minimalmengenschmierung nur wenige Tropfen KSS mithilfe eines Dosiersystems direkt auf die Wirkstelle zwischen Werkzeugschneide und Werkstück aufgebracht. In einigen Fällen kann auch die Trockenbearbeitung eingesetzt werden.
Grundsätzlich müssen technische Arbeitsmittel die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Produktsicherheitsgesetz erfüllen sowie instand gehalten werden, damit sie ihren bestimmungsgemäßen Zweck erfüllen können. Eine Erhöhung der Anlagensicherheit und -verfügbarkeit steht in direktem Zusammenhang mit der Beschaffung wartungs- und reinigungsfreundlicher Anlagen. Darüber hinaus muss die Gebrauchsfähigkeit der KSS selbst durch entsprechende Wartungs- und Pflegemaßnahmen gewährleistet werden (s. Kühlschmierstoffpflege).
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
VDI 3035 "Gestaltung von Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen und peripheren Einrichtungen für den Einsatz von Kühlschmierstoffen"
TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
VDI 3397-Blatt 2 "Pflege von Kühlschmierstoffen für die Metallbe- und -verarbeitung – Maßnahmen zur Qualitätserhaltung, Abfall- und Abwasserverminderung"
VDI 2262-2 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz – Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe – Verfahrenstechnische und organisatorische Maßnahmen"
DGUV Information 209-066 (bisher BGI 5003) "Maschinen der Zerspanung"