Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten im Metallbereich. Einer der Hauptauslöser sind in diesem Zusammenhang Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS, siehe Bild 1). Der Vermeidung von Hauterkrankungen kommt daher besondere Bedeutung zu. Als Ursachen für Hautgefährdungen bei Tätigkeiten mit KSS kommt eine Vielzahl von Faktoren in Betracht (siehe Bild 2).
Nach einem regulären Arbeitstag regeneriert sich die Haut normalerweise nach 6 bis 24 Stunden. Der häufige Kontakt mit KSS kann jedoch zu einer Überbelastung der Schutz- und Regenerationsmöglichkeiten der Haut führen. Eine trockene und schuppende Haut ist ein erster und ernstzunehmender Hinweis. Anzeichen für eine fortgeschrittene Hautschädigung sind Rötung, Riss- und Bläschenbildung.
Werden weiterhin Tätigkeiten mit KSS ungeschützt durchgeführt, ist die Entwicklung einer Abnutzungsdermatose (subtoxisch-kumulatives Kontaktekzem) absehbar. Beschäftigte, die berufsunabhängig eine empfindliche Haut besitzen (sogenannte Atopie), sind in besonderem Maße gefährdet. Auch ältere Personen haben mit ihrer meist trockeneren Haut ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.
Oberstes Gebot für den Hautschutz ist es, den ständigen Hautkontakt mit KSS zu vermeiden. Dies kann u. a. durch automatisierte Anlagen, geschlossene Maschinensysteme und den Einsatz von Hilfswerkzeugen erreicht werden, z. B. Greifwerkzeug für die Prüfung von kühlschmierstoffbenetzten Werkstücken. Gefährdete Hautpartien müssen durch Schutzkleidung abgedeckt werden. Jedoch dürfen Schutzhandschuhe nicht an rotierenden Werkzeugen (z. B. Bohrern, Fräsen) getragen werden, da die Gefahr des Einzugs in die Maschine zu groß wäre.
Falls keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen, aber auch generell als Ergänzung zur Schutzkleidung hat der Beschäftigte Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zu benutzen, die auf den jeweiligen Kühlschmierstoff abgestimmt sind. Welche Hautschutzmaßnahme geeignet ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung unter Zuhilfenahme der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 ermittelt werden. In Ergänzung zur Betriebsanweisung muss ein betrieblicher, auf den verwendeten KSS abgestimmter Hautschutzplan erstellt werden, um die Einhaltung der Hautschutzmaßnahmen sicherzustellen. Er ist den Beschäftigten im Rahmen einer Unterweisung zu erläutern und muss im Betrieb aushängen.
Die Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sollten in speziellen Spendern mit austauschbaren Kartuschen am Waschplatz zur Verfügung gestellt werden (siehe Bild 3). Um Verwechslungen auszuschließen, müssen die Spender ausreichend und richtig beschriftet sein. Eine farbliche Markierung – ggf. mit Piktogrammen – hat sich in der Praxis bewährt.
Beschäftigte, die Hautveränderungen bei sich feststellen, sollten sich mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin in Verbindung setzen. Eine hautärztliche Behandlung sollte bereits bei geringen Hautveränderungen erfolgen. Dabei kann eine Betreuung im sogenannten Hautarztverfahren geprüft werden, um mit Unterstützung durch den Unfallversicherungsträger dem Entstehen einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln vorzubeugen (s. Arbeitsmedizinische Vorsorge).
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
DGUV Information 209-022 (bisher BGI 658) "Hautschutz in Metallbetrieben"
DGUV Information 212-017 (bisher BGI/GUV-I 8620) "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung"