Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger umfasst Präventionsmaßnahmen, die darauf abzielen, einem individuellen gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu begegnen. Diese sogenannte Individualprävention (IP) ist dann erforderlich, wenn bei Versicherten bereits ein individuelles arbeitsbedingtes Gesundheitsrisiko vorliegt, was sich etwa in einer anerkannten Berufskrankheit (BK) zeigt. In diesem Fall ist es das Ziel, den betroffenen Personen in geeigneter Weise eine Fortsetzung ihrer bisherigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne dass diese zu einer weiteren Verschlimmerung des Gesundheitsschadens führt. Für den Bereich der Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) bieten einige Träger bereits seit vielen Jahren bewährte IP-Programme für den unteren Rücken und das Kniegelenk an. Allerdings ist mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Reform des BK-Rechts und dem Wegfall des Unterlassungszwangs von einem erhöhten Bedarf an geeigneten individualpräventiven Maßnahmen (IP-Maßnahmen) auszugehen. Gleichzeitig wurden vom Gesetzgeber in den letzten Jahren weitere MSE der Schulter und der Hüfte als BK empfohlen oder bereits aufgenommen, was auch die Neuentwicklung geeigneter IP-Maßnahmen bedingt. In einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der BG Kliniken und unter Federführung des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) sollte ein qualitätsgesichertes Gesamtkonzept zum Ausbau von IP-Maßnahmen bei arbeitsbedingten MSE des unteren Rückens sowie der Knie-, Hüft- und Schultergelenke entwickelt werden. Die vorliegende Handlungsempfehlung umfasst die Ergebnisse dieser Arbeiten und soll als Entscheidungshilfe für zukünftige Entwicklungen im Bereich der IP-MSE dienen.
Handlungsempfehlung zur Individualprävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (IP-MSE)
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin 2023
978-3-948657-63-5