Um eine Exposition zu bewerten, vergleicht man die auftretenden Feldgrößen mit den jeweiligen unteren und oberen Auslöseschwellen. Die Grundlage der Bewertung bildet die nationale Verordnung für elektromagnetische Felder (EMFV) mit den zugehörigen Technischen Regeln. Die EMFV setzt die EU-Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht um.
Für viele Feldquellen können bereits Herstellerangaben oder Fachinformationen zur Bewertung der Exposition ausreichen. Sind diese jedoch unzureichend oder ist die technische Anwendung zu komplex, ist es erforderlich, die elektromagnetischen Felder zu messen.
Werden die zulässigen Werte überschritten, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Exposition der Beschäftigten zu verringern.
Der IFA-Report 5/2011 "Elektromagnetische Felder an Anlagen, Maschinen und Geräten“ enthält eine Übersicht über typische Expositionsszenarien und Feldquellen mit dazugehörigen Messwerten. Zudem bietet er Hintergrundinformationen zur Messung und Berechnung elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz sowie zu deren biologischer Wirkung auf menschliches Gewebe.
Für die Bewertung nicht-sinusförmiger Magnetfelder stellt das IFA die BEMF-Software zur Verfügung.
Zurzeit (Stand 12/2017) befinden sich die Technischen Regeln zur Konkretisierung der EMFV noch in Bearbeitung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bis zu ihrer Veröffentlichung findet weiterhin die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (DGUV Vorschrift 15, bisher BGV B11) Anwendung.
Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3580Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3581Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3583