Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist nach Gefahrstoffverordnung zu prüfen, ob bei Tätigkeiten brennbare oder entzündbare Stoffe freigesetzt werden oder ob solche Stoffe im Rahmen der Tätigkeit entstehen können.
Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) treten Brand- und Explosionsgefährdungen innerhalb geschlossener Werkzeugmaschinen und Anlagen insbesondere dann auf, wenn nichtwassermischbare KSS verwendet (Durchzünden der KSS-Aerosole) oder Magnesiumlegierungen mit wassergemischten KSS bearbeitet werden (Gefahr der Wasserstoffbildung). Es können sich brennbare und unter Umständen explosionsfähige Dampf/Aerosol-Luft-Gemische bilden. Die Entzündung solcher Gemische mittels elektrischer Funken ist bereits mit Energien < 10 Joule möglich (nach DGUV Information 209-026, bisher BGI/GUV-I 719).
Als häufigste Brandursache stellten sich folgende Vorkommnisse bei einer Untersuchung durch den Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) heraus
in abnehmender Reihenfolge (nach DGUV Information 209-026).
Bei diesen Vorkommnissen entstehen in der Regel glühende Späne, energiereiche Funken oder heiße Oberflächen, die als Zündquelle wirken. In der Vergangenheit hat sich das Brandrisiko durch den technischen Fortschritt bei Vorschub und Schnittgeschwindigkeit sowie im Hinblick auf den vermehrten Einsatz niedrigviskoser KSS mit sehr hohen Drücken eher verstärkt (nach DGUV Information 209-026).
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist darüber hinaus zu untersuchen, ob ein möglicher Maschinenbrand sich ausbreiten und auf umgebende Bereiche übergreifen kann. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Maschinenumgebung zu legen. Randvolle Ölauffangwannen, Gitterroste mit großer Oberfläche, großflächige KSS-Lachen sowie brennbares Material (z. B. Papier, Pappe, Putzlappen), das in der Umgebung gelagert wird, tragen zu einer schnellen Ausbreitung eines Folgebrandes bei.