Unter komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen versteht man in der Praxis Gemische aus unterschiedlichen Kohlenwasserstoffen. Ihre Zusammensetzung und die Kohlenstoffzahl der enthaltenen Kohlenwasserstoffe variieren sehr stark. Zur Erlangung spezieller Anwendungseigenschaften enthalten sie vielfach unterschiedlichste Additive.
Tabelle 1 gibt eine Übersicht zu den Arbeitsbereichen, in denen komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische eingesetzt werden. In Anhang 1 der DGUV Information 213-726 sind die verschiedenen Produktgruppen und, wenn möglich, deren Inhaltsstoffe näher charakterisiert.
Tabelle 1: Anwendungsbereiche für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische (DGUV Information 213-726)
Anwendungs- bereich | Spezialanwendungsbereich |
Getriebeöle, Motoröle | |
Hydraulik- flüssigkeiten | Auf Mineralölbasis, schwer entflammbar, Multifunktionsöle |
Verdichteröle | Luftverdichteröle, Gasverdichteröle, Kältemaschinenöle |
Turbinenöle | |
Isolieröle | |
Wärmeträgeröle | |
Absorptionsöle | |
Schmierfette, Gleitpasten | |
Schmieröle | Spindelöle, Spezialmaschinenöle, Maschinenöle, Zylinderöle, Druckluftgeräteöle |
Kettensägeöle | |
Gleitbahnöle | |
Prozessöle | Mineralölweichmacher in Polymeren |
Druckfarben | |
Formtrennmittel | Bausektor (Betonfertigteile, Ortbeton) nichtwassermischbar, wassergemischt Gießen im Metallbereich nichtwassermischbar, wassergemischt Kunststoffverarbeitung nichtwassermischbar, wassergemischt Glasbearbeitung nichtwassermischbar, wassergemischt |
Staubbindemittel | |
Korrosionsschutz- flüssigkeiten | Nichtwassermischbar lösemittelhaltig Nichtwassermischbar lösemittelfrei Wassergemischt |
Dielektrika | Mit einem Additivgehalt von mehr als 1 % * |
Reiniger | Nichtwassermischbar, Kaltreiniger selbst spaltend mit einem Additivgehalt von mehr als 1 % * Wassergemischt |
Härteöle | |
* Bei einem Additivgehalt unter einem Prozent sind die Grenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel (RCP) gemäß TRGS 900 anzuwenden. |
Basierend auf den technischen Rahmenbedingungen und den physikalischen Eigenschaften der verwendeten Produkte teilt man die komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemische entsprechend ihrer inhalativen Effekte in vier Emissionsgruppen ein (s. Tabelle 2). Die Zuordnung der verschiedenen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemische zu den Emissionsgruppen ist im Anhang 1 der DGUV Information 213-726 aufgeführt.
Tabelle 2: Emissionsgruppen für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische
Gruppe | Beschreibung |
A | Nichtwassermischbare additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und/oder ihrer Anwendung verfahrensbedingt erhöhte Emissionen erwarten lassen. |
B | Nichtwassermischbare additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und ihrer Anwendung verfahrensbedingt keine erhöhten Emissionen (vergleiche Gruppe A) erwarten lassen, sowie wassergemischte additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, die aufgrund ihrer Anwendung erhöhte Emissionen (vergleiche Gruppe C) erwarten lassen. |
C | Nichtwassermischbare additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, die in offenen Systemen verwendet werden, bei denen aber aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und ihrer Anwendung nur geringe Emissionen zu erwarten sind, sowie wassergemischte additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, deren Anwendung und Zusammensetzung verfahrensbedingt keine erhöhten Emissionen erwarten lassen. |
D | Nichtwassermischbare und wassergemischte additivierte Kohlenwasserstoffprodukte, die in geschlossenen Systemen verwendet werden und daher keine Emissionen erwarten lassen. |
DGUV Information 213-726 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG)"