Einstufung ist die Bewertung eines Stoffes oder Gemisches nach den in Anhang I der CLP-Verordnung dargelegten Kriterien und die daraus resultierende Zuordnung zu einer oder mehreren Gefahrenklassen und -kategorien oder Differenzierungen. Zur Dokumentation der Einstufung gehören Gefahrenklasse(n), Gefahrenkategorie(n) und Gefahrenhinweis(e) (z. B. Skin Corr. 1; H314). EU-weit harmonisierte Einstufungen enthält Anhang VI der CLP-Verordnung. Eine Einstufung von Stoffen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch erfolgt auch in der TRGS 905. (…)