Aufgrund der Hauptaufnahmewege (inhalativ und dermal) unterscheidet man:
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Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine gegebenenfalls vorliegende Verunreinigung der Umgebungsluft ("Hintergrundkonzentration") ist nicht im Fokus der GefStoffV.
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Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes.
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Luftgetragene Gefahrstoffe können in Einzelfällen auch relevant über die Haut aufgenommen werden und damit einen Beitrag zur dermalen Exposition leisten.
Im Gegensatz dazu ist eine Aufnahme von Gefahrstoffen über den Verdauungstrakt ("orale Exposition") nur indirekt im Anwendungsbereich der GefStoffV. Es handelt sich dabei um die Folge von Verschleppungen oder Kontaminationen, insbesondere an den Händen mit anschließendem Hand-Mund-Kontakt (z. B. Blei).
Eine bloße Exposition gegenüber einem Gefahrstoff ist nicht gleichzusetzten mit einer Gefährdung eines Beschäftigten. Eine Exposition gegenüber einem Gefahrstoff gemäß GefStoffV muss aber bei Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV berücksichtigt werden.
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