An Arbeitsplätzen kann es erforderlich sein, bei der Verwendung von Gehörschutz Signale aus der Arbeitsumgebung zu hören. Wesentliche Aspekte bei der Auswahl eines hierfür geeigneten Gehörschutzes sind die Hörbarkeit von Warnsignalen und informationshaltigen Arbeitsgeräuschen sowie die Sprachverständlichkeit am Arbeitsplatz. Als Hilfe zur Auswahl enthält die IFA-Positivliste (Liste aller dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG/EU-Baumusterprüfbescheinigung) Zusatzkennzeichen zur Signalhörbarkeit. Die Kennzeichen ermittelt das IFA aus den Mittelwerten der Schalldämmung, die bei der Baumusterprüfung der Gehörschützer gemessen wurde.
Die Kennzeichen haben folgenden Hintergrund:
Die Kennzeichen W und X berücksichtigen nur die Schalldämmwerte der Gehörschützer. Derartig gekennzeichnete Gehörschützer sind daher für die meisten Arbeitsplätze geeignet. In die drei anderen Kennzeichen S, V und Ex (x = 1 bis 3) gehen auch die Spektren von Signalen und Störgeräuschen an den jeweils genannten speziellen Arbeitsplätzen ein. Für diese drei Arbeitsbereiche bestehen in Deutschland besondere Anforderungen der Aufsichtsbehörden an die Signalhörbarkeit beim Verwenden von Gehörschützern. Diese Anforderungen werden eingehalten, wenn ein entsprechend gekennzeichneter Gehörschutz ausgewählt wird und durch eine individuelle Hörprobe die Eignung am Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann. Verfahren für die Hörprobe finden sich in den Schriften der Unfallversicherungsträger zu den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Zur Signalhörbarkeit hat das IFA eine Reihe von Veröffentlichungen publiziert. Sie sind in einer Übersicht (PDF, 66 kB, nicht barrierefrei) zusammengestellt, in der Links auf die Kurzfassungen und teilweise auch auf die Volltexte enthalten sind.
Eine Positivliste der für den Einsatz im Eisenbahnbetrieb (Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer) geeigneten Gehörschützern mit Kennzeichen Ex kann heruntergeladen werden.
Mit einer Webanwendung kann man für einen Gehörschützer die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen (Kennzeichen W, X, S, V und Ex aus der IFA-Positivliste) prognostizieren. Als Basis dienen die Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung des Gehörschützers.