Lärmminderung lässt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Nach der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung muss Lärm am Entstehungsort verhindert werden. Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Als letzte Maßnahme wird die persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm (Gehörschutz) bereitgestellt. Es gilt also das TOP-Prinzip: Technische vor Organisatorischer vor Persönlicher Maßnahme.
Die folgenden Abschnitte erläutern verschiedene technische Möglichkeiten der Lärmminderung. Dabei stellen der Einkauf lärmarmer Maschinen und das Praxisbeispiel "Lärmgeminderte Sägeblätter" technische Lärmminderungsmaßnahmen am Entstehungsort dar. Auch bei Druckluft kann am Entstehungsort durch lärmgeminderte Druckluftdüsen eine maßgebliche Lärmminderung erreicht werden. Dies wird durch ein Video am Ende dieser Seite eindrucksvoll dargestellt. Die Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen ist ebenfalls eine technische Maßnahme, allerdings auf dem Übertragungsweg des Schalls.
Druckluftdüsen bei der Arbeit können gehörgefährdenden Lärm verursachen. Lärmgeminderte Druckluftdüsen sind eine gehörschonende Alternative, ohne dass das Arbeitsergebnis leidet, wie der folgende Film zeigt: