Die deutschen Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz werden auf Vorschlag des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom zuständigen Bundesministerium im Gemeinsamen Ministerialblatt (früher im Bundesarbeitsblatt) veröffentlicht. Damit finden sie Eingang in die Technische Regel für Gefahrstoffe "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900). Der AGS wurde 1972 unter dem Namen "Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe" gegründet und setzt sich aus sachverständigen Delegierten der Sozialpartner, Aufsichts- und Bundesoberbehörden, Unfallversicherungsträger sowie der Wissenschaft zusammen. Dieses Gremium erstellt das technische Regelwerk für Gefahrstoffe und schreibt es fort. Der AGS kann selbst Luftgrenzwerte ableiten oder aber dem zuständigen Bundesministerium Vorschläge externer Fachgremien nach sorgfältiger Prüfung weiterempfehlen. Die in der TRGS 900 aufgeführten Luftgrenzwerte sind deshalb von unterschiedlicher Herkunft und Qualität.
Luftgrenzwerte der "MAK-Kommission"
GESTIS - Wissenschaftliche Begründungen