Begasung (engl. Fumigation) im Sinne dieses Informationsportals ist die Behandlung von Frachtcontainern mit einem Begasungsmittel. Das Begasen erfolgt dabei zum einen, um das Transportgut während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, und zum anderen, um die globale Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern.
Letzteres ist im Rahmen des "Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens" (International Plant Protection Convention – IPPC) der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) geregelt. Demnach müssen Verpackungshölzer vor dem Verschiffen entweder einer Hitzebehandlung unterzogen oder mit hochtoxischen Begasungsmitteln behandelt werden, um das Verschleppen von Schadorganismen zu verhindern. Vorgaben zur praktischen Umsetzung des Übereinkommens macht die "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel" (ISPM Nr. 15).
In Deutschland ist bei Begasungstätigkeiten die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" zu berücksichtigen.
International Plant Protection Convention (IPPC)
Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen (ISPM Nr. 15): Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel