Als Kriterien für die Beurteilung der inhalativen Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen sind nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" verschiedene Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen. Dazu zählen insbesondere verbindliche Grenzwerte wie die Arbeitsplatzgrenzwerte nach Gefahrstoffverordnung, die in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" veröffentlicht werden, sowie die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU (BOELV – Binding Occupational Exposure Limit Values).
Für krebserzeugende Gefahrstoffe werden in der Regel keine Arbeitsplatzgrenzwerte veröffentlicht. Hier sind die in der TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" veröffentlichten Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen als risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen.
Liegen für Gefahrstoffe keine Beurteilungsmaßstäbe in Form verbindlicher Grenzwerte vor, so besteht entsprechend TRGS 402 die Möglichkeit, auf andere Beurteilungsmaßstäbe zurückzugreifen. Dazu zählen u. a.
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
Ausländische und EU-Grenzwerte - Informationsseite des IFA
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
Aufstellung von MAK-Werten - Informationsseite der Deutschen Forschungsgemeinschaft
GESTIS-DNEL-Liste - Informationsseite des IFA