Unter Ladungskontrolle versteht man die Prüfung und Besichtigung der Ladung von Frachtcontainern durch z. B. Zollbedienstete, Beschäftigte des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Polizei oder auch Beschäftigte der Containerterminals. Zur Ladungskontrolle kann eine teilweise Entladung des Frachtcontainers gehören
DGUV Information 208-051:
Kapitel 2 "Begriffsbestimmungen" (PDF, 46 kB, nicht barrierefrei)