An Innenraumarbeitsplätzen können elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder auftreten. An Büroarbeitsplätzen werden sie überwiegend durch die dort üblichen Büro- und Elektrogeräte erzeugt. Die von diesen Geräten emittierten elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder sind jedoch gering. Die maximal zulässigen Werte für die Felder werden in Büroräumen in aller Regel eingehalten und eine Gefährdung von Personen ist dort nicht zu erwarten. Auch an Innenraumarbeitsplätzen in der Umgebung von Energieversorgungs- und Energieverteilungsanlagen ist eine Überschreitung zulässiger Werte auszuschließen.
An Innenraumarbeitsplätzen können auch elektrostatische Aufladungen auftreten. Im Allgemeinen stellen die hier erzeugten elektrostatischen Felder für die Beschäftigten keine Gefahr dar. Entladungsvorgänge können jedoch zu Schreckreaktionen führen. Auch können elektronische Bauteile durch elektrische Entladungen beschädigt werden. Elektrostatische Aufladungen sollten daher an Innenraumarbeitsplätzen so weit wie möglich vermieden werden. Zur Reduzierung einer elektrostatischen Aufladung wird der Auf- und Entladevorgang beeinflusst: durch den Einsatz leitender Materialien, eine Verringerung von Kontaktflächen oder eine Erdung der Arbeitsmittel und Büroeinrichtung.
Für Personen, die aktive Körperhilfsmittel (z. B. Herzschrittmacher) tragen, kann eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein. Erste Anhaltspunkte zur Gefährdungslage dieser Personengruppe durch elektromagnetische Felder liefert die DGUV Information 203-043.
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