Gesundheitliche Beschwerden an Innenraumarbeitsplätzen werden häufig unmittelbar mit dem Auftreten gesundheitsgefährlicher Stoffe in der Atemluft in Zusammenhang gebracht. Klassische Beispiele sind Formaldehyd oder Holzschutzmittel.
Vermutungen oder auch Hinweise zum Auftreten gefährlicher Stoffe können sich beispielsweise auf Geruchswahrnehmungen, akute Beschwerden oder auch medizinische Befunde sowie Pressemeldungen stützen. Ein Nachweis über das tatsächliche Auftreten derartiger Stoffe ist damit aber nicht erbracht.
Bevor in solchen Fällen Gefahrstoffmessungen erfolgen, die in der Regel mit hohem technischen und personellen Aufwand verbunden sind, ist durch Ermittlungen abzuklären, ob der Verdacht, dass es sich um eine Gefahrstoffbelastung handelt, begründet ist. Vielfach können dann ohne Gefahrstoffmessungen - allein aufgrund der Ermittlungsergebnisse - Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen (z. B. Sanierung) getroffen werden.
Report Innenraumarbeitsplätze:
Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen
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