Bis zu 50 % der im Innenraum auftretenden Stäube stammen aus der Außenluft. Daneben kommen als Quellen für Stäube u. a. Anhaftungen an Schuhen und Kleidung, mechanisches Auf- und Verwirbeln von abgelagerten Partikeln (z. B. durch Staubsaugen, Handhabung von Papier) sowie der Einsatz von Arbeitsmitteln infrage. In Abhängigkeit von der Raumnutzung variieren die Konzentration und Zusammensetzung des Staubes in Innenräumen stark. So geben starke Staubablagerungen trotz üblicher Reinigungsgewohnheiten oder der Umgang mit großen Papiermengen, wie z. B. in Archiven und bei der Vervielfältigung, Hinweise auf eine erhöhte Staubkonzentration in der Raumluft.
Problematischer als die Stäube selbst können mögliche Anlagerungen von schwer flüchtigen organischen Verbindungen (SVOC), Bioziden, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Weichmachern u. a. sein. Diese können belästigende, reizende oder gesundheitsschädigende Wirkungen haben.
Für Innenraumarbeitsplätze wird empfohlen, zur Beurteilung von Staubbelastungen die im Umweltschutz definierten Fraktionen PM2,5 und PM10 heranzuziehen, da die Konzentrationen hauptsächlich durch die Außenluft bedingt sind und hierfür entsprechende Beurteilungswerte zur Verfügung stehen. So schlägt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (vormals die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte) vor, bei Abwesenheit von Verbrennungsprozessen (z. B. Tabakrauch), als Leitwert für Feinstaub der Fraktion PM2,5 den von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Tageswert festgelegten Wert von 25 µg/m3 heranzuziehen. Die Staubkonzentration bezogen auf die PM10-Fraktion sollte den EU-Staubgrenzwert für die Luft der Troposphäre von 50 μg/m³ nicht übersteigen.
Zur Reduzierung der Staubbelastung in Innenräumen wird ausreichendes Lüften empfohlen. Außerdem sollten bekannte Feinstaubquellen konsequent aufgespürt und minimiert werden.
Report Innenraumarbeitsplätze:
Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen
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