Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) und Leuchtstoffröhren

Zerbrochene Energiesparlampe

Zerbrochene Energiesparlampe
Bild: illuminator, fotolia

Quecksilber ist in geringen Mengen in Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) und Leuchtstoffröhren enthalten. Es ist beim Betrieb dieser Leuchtmittel für den Beleuchtungsprozess notwendig. Die zulässige Höchstmenge von Quecksilber in Leuchtmitteln ist in Europa reglementiert. Ältere Leuchtstoffröhren (Stablampen) können allerdings noch ein Vielfaches davon enthalten. Seit 2012 muss der Quecksilbergehalt auf der Verpackung des Leuchtmittels angegeben werden. Beim Kauf von Leuchtmitteln ist auf einen möglichst niedrigen Quecksilbergehalt zu achten. Gebrauchte (ausgebrannte) quecksilberhaltige Leuchtmittel gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen über geeignete Sammelstellen (Wertstoffhof, Einzelhandel, Entsorgungsbetrieb) möglichst zerstörungsfrei entsorgt werden.

Während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Leuchtmitteln wird kein Quecksilber freigesetzt. Beim Wechsel oder bei sonstigen Handhabungen von Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren besteht jedoch die Gefahr, dass Leuchtmittel beschädigt werden. Kommt es zum Bruch von Leuchtmitteln, kann Quecksilber an die Umgebungsluft abgegeben werden. Defekte Gasentladungslampen sollten nicht in heißem Zustand ausgewechselt werden. Zerbrechen heiße Leuchtmittel, ist die Quecksilberdampf-Freisetzung größer als im kalten Zustand.

Bei Lampenbruch ist es ratsam, für einige Minuten kräftig zu lüften. Während des Lüftens empfiehlt es sich, den Raum zu verlassen und erst nach 15 bis 30 Minuten die Lampenreste sorgfältig, z. B. mit Pappstreifen oder Papier, zusammenzukehren oder mit Klebeband aufzunehmen. Dabei sollten möglichst Einmalhandschuhe getragen werden. Auf keinen Fall sollten Lampenreste mit einem Staubsauger entfernt werden. Alle benutzten Materialien sind in einen verschließbaren Behälter (z. B. Plastiktüte oder Glasbehälter mit Schraubverschluss) zu überführen und dieser ist, mit der Aufschrift "Achtung, kann Quecksilberreste von Energiesparlampen enthalten" gekennzeichnet, bei den kommunalen Entsorgungsstellen abzuliefern.

Messungen des Umweltbundesamtes an neu auf dem Markt befindlichen Energiesparlampen haben gezeigt, dass nach dem Zerbrechen einer Lampe, der vollständigen Entsorgung der Bruchstücke und anschließendem sofortigem Lüften des Raumes keine nennenswerten Quecksilberkonzentrationen auftreten. Auch das IFA führte im Rahmen des Projektes "Quecksilberexpositionen durch Leuchtmittel und LCD-Geräte" Untersuchungen zur Quecksilberexposition bei einem Lampenbruch durch.


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Ansprechpartner

Dr. Simone Peters

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

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