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Der Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (kurz: Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie) sind Einzelrichtlinien zugeordnet, die Mindestvorschriften enthalten. Für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind hauptsächlich die in Tabelle 1 zusammengestellten Einzelrichtlinien zu berücksichtigen.
Tabelle 1: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS relevanten Einzelrichtlinien zur Richtlinie 89/391/EWG |
Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit wurden darüber hinaus Richtgrenzwerte als Mindestforderungen in den in Tabelle 2 gelisteten Richtlinien veröffentlicht.
Tabelle 2: Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe |
Richtlinie | Inhalt |
91/322/EWG | Richtgrenzwerte |
2000/39/EG | Erste Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten |
2006/15/EG | Zweite Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten |
2009/161/EU | Dritte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten |
2017/164/EU | Vierte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten |
2019/1831/EU | Fünfte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten |
Basierend auf Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU zu Maßnahmen zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (AEU-Vertrag) wurden u. a. die in Tabelle 3 für Tätigkeiten mit KSS relevanten Verordnungen erlassen. Diese sind allgemein gültig und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Tabelle 3: Für Tätigkeiten mit KSS relevante Verordnungen basierend auf Artikel 114 des AEU-Vertrages |
Verordnung | Inhalt |
1907/2006 | Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) |
1272/2008 | Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen |
528/2012 | Biozidprodukte |
Darüber hinaus sind die in Tabelle 4 aufgelisteten Richtlinien, die ebenfalls auf Artikel 114 basieren, zu berücksichtigen.
Tabelle 4: Für Tätigkeiten mit KSS relevante Richtlinien basierend auf Artikel 114 des AEU-Vertrages |
Richtlinie | Inhalt |
89/686/EWG
| Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen |
2006/42/EG | Maschinen |
2001/95/EG | Allgemeine Produktsicherheit |