Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind die folgenden Technischen Regelwerke von Bedeutung:
Darüber hinaus sind die Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) zu berücksichtigen.
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 1 zusammengestellten Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu beachten.
Tabelle 1: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten ASR |
Technische Regel | Inhalt |
ASR V3 | Gefährdungsbeurteilung |
ASR A1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
ASR A3.6 | Lüftung |
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 2 zusammengestellten Technischen Regeln für Betriebssicherheit zu beachten.
Tabelle 2: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBS |
Technische Regel | Inhalt |
TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung |
TRBS 1112 | Instandhaltung |
TRBS 1201 | Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen |
TRBS 1201 Teil 1 | Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen |
TRBS 1201 Teil 5 | Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion |
TRBS 1203 | Befähigte Personen |
TRBS 2152/ TRGS 720 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines |
TRBS 2152 Teil 1/ TRGS 721 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung |
TRBS 2152 Teil 2/ TRGS 722 | Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre |
TRBS 2152 Teil 3 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre |
TRBS 2152 Teil 4 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken |
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 3 zusammengestellten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu beachten.
Tabelle 3: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBA |
Technische Regel | Inhalt |
TRBA 200 | Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung |
TRBA 400 | Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
TRBA 405 | Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe |
TRBA/TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege |
TRBA 450 | Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe |
TRBA 500 | Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 4 zusammengestellten Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten.
Tabelle 4: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRGS |
Technische Regel | Inhalt |
TRGS 201 | Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
TRGS 220 | Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern |
TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen |
TRGS 402 | Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition |
TRBA/TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege |
TRGS 410 | Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B |
TRGS 460 | Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik |
TRGS 500 | Schutzmaßnahmen |
TRGS 552 | N-Nitrosamine |
TRGS 555 | Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten |
TRGS 560 | Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben |
TRGS 561 | Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen |
TRGS 600 | Substitution |
TRGS 611 | Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können |
TRGS 615 | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können |
TRGS 720/ TRBS 2152 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines |
TRGS 721/ TRBS 2152 Teil 1 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung |
TRGS 722/ TRBS 2152 Teil 2 | Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre |
TRGS 725 | Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen |
TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
TRGS 800 | Brandschutzmaßnahmen |
TRGS 900 | Arbeitsplatzgrenzwerte |
TRGS 903 | Biologische Grenzwerte (BGW) |
TRGS 905 | Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe |
TRGS 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen |
TRGS 910 | Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen |
Daneben sind die in Tabelle 5 zusammengestellten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen zu berücksichtigen.
Tabelle 5: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS relevanten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen |
Bekannt- machung | Inhalt |
409 | Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz |
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 6 zusammengestellten Arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Tabelle 6: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten AMR |
Arbeits-medizinische Regel | Inhalt |
AMR 2.1 | Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen |
AMR 3.1 | Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse |
AMR 3.2 | Arbeitsmedizinische Prävention |
AMR 5.1 | Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge |
AMR 6.2 | Biomonitoring |