Kühlschmierstoffe (KSS) unterliegen – wenn sie gefährliche Arbeitsstoffe oder gefährliche Gemische sind – folgenden grundlegenden österreichischen Rechtsvorschriften:
Diese österreichischen Rechtsvorschriften orientieren sich am EU-Recht. Es gibt daher die gleichen Verpflichtungen wie in Deutschland, z. B. zur Abgabe von REACH-Sicherheitsdatenblättern und zur Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung (spätestens ab 01.06.2015).
Die Vorschriften zum Einsatz und zum Umgang mit KSS enthält das Merkblatt M 369 "Umgang mit Kühlschmierstoffen" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dieses Merkblatt ist im Wortlaut identisch mit einem Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion. Der auffälligste Unterschied zwischen Deutschland und Österreich bei der Handhabung von KSS besteht bei den arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten. Die österreichischen MAK-Werte für Kühlschmierstoffe sind in der Grenzwerteverordnung GKV angegeben.
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Adalbert-Stifter-Straße 65
1200 Wien/Österreich