Für die Gefährdungsbeurteilung müssen im ersten Schritt alle notwendigen Informationen über Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zusammengetragen werden. Dafür werden zunächst die Stoffeigenschaften der eingesetzten und entstehenden Gefahrstoffe ermittelt. Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen, in dem auch die eingesetzten Mengen festgehalten werden. Neben den eingesetzten und entstehenden Gefahrstoffen sind die durchzuführenden Tätigkeiten mit ihren Arbeitsabläufen, Verfahren, Arbeits-, Betriebs- und Umgebungsbedingungen zu betrachten. Diese können einen beträchtlichen Einfluss auf die resultierenden Expositionen der Beschäftigten haben.
Als wichtigste Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung dienen die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Stoffe und Gemische. Dabei ist auf einen möglichst aktuellen Stand und die Vollständigkeit der Informationen zu achten. Im Zweifelsfall sollte beim Lieferanten eine überarbeitete Version des Sicherheitsdatenblatts angefordert werden. Für einige Stoffe und Gemische liegen den Sicherheitsdatenblättern Expositionsszenarien bei, die für die folgenden Schritte der Gefährdungsbeurteilung wichtige Informationen über die Exposition in Abhängigkeit von der Tätigkeit enthalten können.
Neben den eingesetzten Stoffen und Gemischen sind auch diejenigen zu berücksichtigen, die bei den durchzuführenden Tätigkeiten erst entstehen. Hierzu zählen u. a. Holzstaub, Schweißrauch und Dieselmotoremissionen.
Hilfen zur Informationsermittlung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen - auch, wenn diese erst entstehen - finden Sie auf den im Rahmen dieser Praxishilfen zusammengestellten Informationsseiten zu krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Darüber hinaus können folgende Quellen relevante Informationen für die Gefährdungsbeurteilung liefern:
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 'Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen
Tel: +49 30 13001-3321