Rechtliche Grundlagen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

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Zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen ist das Regelwerk zum Arbeitsschutz zu beachten.

In Deutschland ist der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt (s. a. Allgemeine Erläuterungen zum Regelwerk). Auf der einen Seite erlässt der Staat Gesetze, die durch Verordnungen konkretisiert werden. Diese Verordnungen werden durch Technische Regeln (beispielsweise Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS) weiter spezifiziert. Das staatliche Regelwerk wird dabei durch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union geprägt.

Auf der anderen Seite ist neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht das autonome Recht der Unfallversicherungsträger gemäß SGB VII zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger erlassen DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten überprüft wird. Darüber hinaus stellen sie DGUV Regeln und Grundsätze zur Unterstützung der Unternehmen und Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf. Weitere Hinweise und Handlungshilfen enthalten die DGUV Informationen der Unfallversicherungsträger.

Im Folgenden sind die speziell für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen relevanten Regelwerkstexte aufgelistet. Darüber hinaus sind ggf. weitere allgemeine Regelwerkstexte den Arbeitsschutz betreffend zu berücksichtigen.


Ansprechperson

Dr. rer. nat. Nadja von Hahn

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

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