Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - Leitsubstanz Benzo[a]pyren (BaP)

Foto: Heißer Koks, bereit zum Abkühlen und zur Weiterverwendung.

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Zur Bewertung der Wirkungsstärke von Gemischen Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), deren Zusammensetzung stark schwanken kann, dient Benzo[a]pyren (BaP) als Leitsubstanz.

Leitsubstanz: Benzo[a]pyren

CAS-Nummer: 50-32-8

Aufnahmeweg(e): inhalativ, hautresorptiv


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1B; H350
    Keimzellmutagenität 1B; H340
    Reproduktionstoxizität 1B; H360FD
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    Gewässergefährdend (akut) 1; H400
    Gewässergefährdend (chronisch) 1; H410

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt in der GESTIS-Stoffdatenbank

    Weitere nach CPL-Verordnung als karzinogen eingestufte PAK sind:

    PAK CAS-Nummer Einstufung
    Naphthalin 91-20-3 Carc. 2
    Benzo[a]anthracen 56-55-3 Carc. 1B
    Chrysen 218-01-9 Carc. 1B
    Benzo[e]pyren 192-97-2 Carc. 1B
    Benzo[b]fluoranthen 205-99-2 Carc. 1B
    Benzo[k]fluoranthen 207-08-9 Carc. 1B
    Benzo[j]fluoranthen 205-82-3 Carc. 1B
    Dibenzo[a,h]anthracen 53-70-3 Carc. 1B

    Zur weiteren Bewertung führen die Links auf den CAS-Nummern in der Tabelle zu den einzelnen Stoffdatenblättern in der GESTIS-Stoffdatenbank.

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 70 ng/m3 (E)
    Toleranzkonzentration: 700 ng/m3 (E) Überschreitungsfaktor 8
    (E) Einatembare Fraktion

    zur Ableitung siehe Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Benzo[a]pyren des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910

    Es wurden keine stoffspezifischen Äquivalenzwerte festgelegt.

    Zu bestehenden Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Biologische Grenzwerte

    Für 1-Hydroxypyren existiert ein Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert (BAR) von 0,3 µg/g Kreatinin im Urin (für Nichtraucher abgeleitet).

    Für weitere Infos siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)
    • Vorläufiger Leitwert für Benzo[a]pyren in der Innenraumluft: 0,80 ng/m³ siehe Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
    • Nach den WHO Guidelines for Indoor Air Quality liegt bei einer lebenslangen Exposition gegenüber einer Konzentration von 1 ng/m³ Benzo[a]pyren, die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, bei 8,7 * 10-5.
    • Zielwert für Benzo[a]pyren in der Außenluft gemäß 39. BImSchV:   als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt
    • Grenzwert für Benzo[a]pyren im Trinkwasser gemäß TrinkwV: 0,01 µg/L
  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 4113: Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m3) x Jahre]

    • Lungenkrebs (Bronchialkarzinom): Die Frühsymptome sind uncharakteristisch. Beispielhaft zu nennen sind therapieresistenter Reizhusten, blutiger Auswurf, Atelektasen und bronchopneumonische Prozesse mit verzögerter Heilungstendenz.
    • Kehlkopfkarzinom: Die Erkrankung beginnt mit Heiserkeit, Schluckbeschwerden und Fremdkörpergefühl. Später treten Luftnot bzw. Schwellungen der Halslymphknoten auf.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4113 sowie wissenschaftliche Begründung Lungenkrebs und wissenschaftliche Begründung Kehlkopfkrebs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vormals Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht

    • Lungenkrebs infolge Synkanzerogenese von Asbest und PAK
    • Frühsymptome sind uncharakteristisch, häufig bestehen therapieresistenter Reizhusten, Belastungsdyspnoe, Bronchopneumonie, Haemoptysen.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt sowie wissenschaftliche Begründung zur BK 4114 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    BK-Nr. 1321: Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m3) x Jahre]

    • asymptomatische Mikro- oder Makrohämaturie

    Für weitere Infos siehe wissenschaftliche Begründung zur BK 1321 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    BK-Nr. 5102: Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Haut­veränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe

    • entzündliche Rötung und/oder Dermatitis (Ekzem) mit Juckreiz
    • Bei weiterer Exposition können sich bräunlich-fleckige Pigmentierungen (Melanose), Follikulitis und Akne entwickeln.
    • Bildung sogenannter Teer- oder Pechwarzen. Diese Warzen neigen zu karzinomatöser Entartung.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 5102 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    Darüber hinaus steht eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Berufskrankheiten 1321, 4113 und 5102 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Hinblick auf Schusterpech zur Verfügung.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Umgang mit und Einwirkung von Kokereirohgasen, Steinkohlenteer bzw. -teeröl und Steinkohlenteerpech (SKTP)
    • Verarbeitung und Entfernen von SKTP-haltigen Feuerfeststeinen, Stopf- Spritz- und Fugenvergussmassen, Beschichtungen und Klebern
    • Abdichten mit SKTP, Verlegung und Abriss SKTP-haltiger Dachbahnen
    • Korrosionsschutzanstriche mit SKTP-basierten Produkten und deren Entfernung
    • Verarbeitung oder Ausbau von Straßenteeren im Straßenbau;
    • Herstellung von Elektroden aus Kohlenstoff und Elektrographit, Aluminiumproduktion mit Söderberg-Elektroden
    • Tätigkeiten in Gießereien
    • Elektrothermische Verfahren zur Herstellung von Reinmetallen, Carbiden, Silicium, Grafit
    • Verarbeitung PAK-haltiger Druckfarben
    • Reinigungstätigkeiten
    • Entsorgung und Recycling
    • Umgang mit PAH-haltigen Ölen in der Metallverarbeitung oder Kfz-Branche
    • Verarbeitung von PAK-haltigen Kühlschmierstoffen, PAK-haltige Ölabschreckbäder in der Metallhärtung
    • Verarbeitung von Holzteer zum Einkitten
    • Transport und Umschlag von Petrolkoks, Strangpech
    • Einwirkung von PAK-haltigem Räucherrauch bei der thermischen Behandlung von Nahrungsmitteln
    • Umgang mit PAK-haltigem Kaminruß
    • Verwendung von PAK-haltigen Spindelölen
    • Umgang mit alten Eisenbahnschwellen
    • Tabakrauch, z. B. in der Gastronomie
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 8408

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 2 149 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Benzo(a)pyren in der einatembaren Staubfraktion dokumentiert. Zur Beurteilung werden die Akzeptanzkonzentration und die Toleranzkonzentration nach dem Konzept der Exposition-Risiko-Beziehung (TRGS 910) herangezogen.

    Verteilung der Messwerte auf die Risikobereiche
    hohes Risiko 15,0 % > 700 ng/m³
    mittleres Risiko 44,1 % > 70 ng/m³ bis 700 ng/m³
    niedriges Risiko 40,4 % ≤ 70 ng/m³
    Bei 0,5 % der Messwerte ist keine Zuordnung zu den Risikobereichen möglich.

    für ausführliche Informationen siehe Expositionsdaten zu Benzo(a)pyren (PDF, 148 kB, nicht barrierefrei)

    Weitere Expositionsdaten zu Benzo(a)pyren und weiteren PAK siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Stand: September 2024

Ansprechpersonen

Dipl.-Ing. Birgit Heinrich

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3250
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. Daniel Köster

Chemische und biologische Einwirkungen

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