Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen". In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen".
Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind die im Folgenden aufgeführten
relevant.
Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Arbeitsschutzrecht für die Versicherten verbindlich. Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere die in Tabelle 1 zusammengestellten DGUV Vorschriften zu beachten.
Tabelle 1: Übersicht der für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern besonders relevanten DGUV Vorschriften
DGUV Vorschrift | Inhalt |
1 | Grundsätze der Prävention |
2 | Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
6 | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
36 | Hafenarbeiten |
Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere die in Tabelle 2 zusammengestellten DGUV Regeln zu beachten.
Tabelle 2: Übersicht der für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern besonders relevanten DGUV Regeln
DGUV Regel | Inhalt |
100-001 | Grundsätze der Prävention |
108-006 | Ladebrücken und fahrbare Rampen |
112-189 | Benutzung von Schutzkleidung |
112-190 | Benutzung von Atemschutzgeräten |
112-191 | Benutzung von Fuß- und Knieschutz |
112-193 | Benutzung von Kopfschutz |
112-195 | Benutzung von Schutzhandschuhen |
112-198 | Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz |
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus. So wurde für Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern die DGUV Information 208-051 zusammengestellt. Darüber hinaus sind für diesen Bereich die in Tabelle 3 aufgeführten DGUV Informationen von besonderem Interesse.
Tabelle 3: Übersicht weiterer für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern relevanter DGUV Informationen
DGUV Information | Inhalt |
204-006 | Anleitung zur Ersten Hilfe |
204-007 | Handbuch zur Ersten Hilfe |
204-022 | Erste Hilfe im Betrieb |
208-048 | Sicherung palettierter Ladeeinheiten |
211-005 | Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes |
211-010 | Sicherheit durch Betriebsanweisungen |
212-515 | Persönliche Schutzausrüstungen |
212-870 | Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte |
240-260 | Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte" |