Freigabe

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Begaste oder potenziell begaste Frachtcontainer dürfen nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" nur dann ohne Atemschutz geöffnet und betreten werden, wenn eine Freigabe vorliegt. Voraussetzung für eine Freigabe ist, dass die Konzentrationen möglicher Begasungsmittel unterhalb der Beurteilungsmaßstäbe (siehe auch die Übersicht Begasungsmittel (PDF, 140 kB, nicht barrierefrei) ) liegen. Dies ist durch eine Messung zu belegen. Die Freigabe erfolgt nach der Messung durch eine sachkundige Person mit einer schriftlichen Bescheinigung. Jede Freigabebescheinigung (PDF, 23 kB, nicht barrierefrei) ist nur begrenzte Zeit gültig, weil ein Nachgasen möglich ist. Erforderlichenfalls muss erneut belüftet und freigegeben werden. Eine vorhandene Freigabe verfällt, wenn der Container geschlossen bleibt oder weiterbefördert wird spätestens nach 24 Stunden.


Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933