Freimessung

Bild: Fröhlich, BGHW

Unter einer Freimessung versteht man gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" den messtechnischen Nachweis, dass die Gefahrstoffkonzentrationen potenzieller Begasungsmittel in einem Frachtcontainer unterhalb der Beurteilungsmaßstäbe (siehe auch die Übersicht Begasungsmittel (PDF, 140 kB, nicht barrierefrei) ) liegen. Sie ist Voraussetzung für die Freigabe zum Öffnen und Entladen eines Frachtcontainers durch eine sachkundige Person. In Bezug auf Industriechemikalien und Naturproduktemissionen ist keine Freimessung erforderlich.


Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933